Die Lifte für den öffentlichen Gebrauch werden von einem Begleiter (z.B. Familienmitglied, Helfer, Taxifahrer o.ä.) betätigt und haben aus Sicherheitsgründen nur eine Handfernbedienung für den Betrieb, um der Gefahr einer unbeabsichtigten Liftbetätigung durch den Rollstuhlfahrer vorzubeugen.
Außerdem erfordern die Lifte für den öffentlichen Gebrauch die erhöhte Aufmerksamkeit des Begleiters, was Sicherheitsvorrichtungen wie z.B. Innen- und Außenbarrieren, Liftöffnungen und Handläufe anbelangt, die mit gelber Signalfarbe gekennzeichnet sind.